FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR FUSION

Das Steuerungsgremium des Fusionsprojekts beantworte Fragen zur Fusion. Die Antworten entsprechen dem Verhandlungsstand zur Zeit der Antwort.

Wie wird das Vermögen aufgeteilt, falls eine Kirchgemeinde die Fusion ablehnt?

 

Lehnt eine Kirchgemeinde den Zusammenschluss ab, steht ihr ein Anrecht auf Vermögensteile zu. Das Steuerungsgremium schlägt vor: Sie erhält die Kirche, das Kirchgemeindehaus und weitere Liegenschaften, die sie bisher schon genutzt hat, zu Eigentum.. Sollte die Kirchgemeinde vor Ablauf von 20 Jahren einen Verkauf tätigen, muss sie einen Teil des Erlöses der Kirchgemeinde Bern zurückerstatten. Von den übrigen Vermögensteilen bekommt die Kirchgemeinde einen Anteil. Wie gross er ist, hängt von der Anzahl Mitglieder der Kirchgemeinde ab. Zu den übrigen Vermögensteilen zählen zum Beispiel die Liegenschaften, die nicht kirchlich genutzt werden. Diese befinden sich im Eigentum der RefBernImmo AG. Die fusionsablehnende Kirchgemeinde erhält ein anteilmässiges Aktienpaket. 

 

Hans von Rütte, März 2020

 

Soll man zuerst die Liegenschaftsstrategie umsetzen und dann fusionieren - oder umgekehrt?

Das Ziel der Liegenschaftsstrategie zur Halbierung der Liegenschaftskosten ist teilweise erreicht worden. Einige Kirchgemeinden jedoch haben sich damit schwergetan, weil ihre Kirche oder ihr Kirchgemeindehaus für sie von existenzieller Bedeutung sind. Ungelöst ist die Frage, ob die heutige Gesamtkirchgemeinde gegen den Willen einer Kirchgemeinde eine Kirche umwidmen kann. Die heutigen Reglemente kennen keine diesbezügliche Regelung. Wollen wir deshalb nicht besser den Fusionsprozess vorziehen? In den Kreisen der fusionierten Kirchgemeinde Bern werden sich die räumlichen Bedürfnisse möglicherweise ändern. Die Reglementsentwürfe sehen vor, dass der Einbezug der Kreise bei den Entscheidungsprozessen zwingend ist. Im Konfliktfall kann ein Kreisrat das Referendum ergreifen, wenn er sich überfahren fühlt.

 

Hans von Rütte, Januar 2020

 

Kann ich selbst wählen, wo mein Kind künftig die KUW besuchen wird?

Eine völlig freie Wahl ist nicht vorgesehen. Mit der Strukturreform wird vielmehr angestrebt, dass künftig die Kinder und Jugendlichen möglichst klassenweise die KUW in den Kirchenkreisen besuchen können. Denn auch wenn die Kirchenkreise noch nicht festgelegt sind, ist davon

auszugehen, dass die grösseren Kreise künftig besser mit den Schulkreisen übereinstimmen werden. Denkbar sind auch besondere, ergänzende gesamtstädtische KUW-Programme, die von Kindern und Jugendlichen aus ganz Bern besucht werden können. Aber solches wird auch nicht im Rahmen des Fusionsprojekts festgeschrieben, sondern bleibt späteren Planungen vorbehalten.

Hans Roder, November 2019


Welchem Kirchenkreis werde ich nach der Fusion angehören?

Vielen ist diese Frage vordringlich. Wenn es meine bisherige Kirchgemeinde nicht mehr gibt, welchem Kreis werde ich in einer fusionierten Kirchgemeinde Bern angehören? 

 

Zu Beginn des Fusionsprozesses war angedacht, es würden die bisherigen Quartierkirchgemeinden jeweils zu zweit oder zu dritt zu Kirchenkreisen zusammengelegt, die, ähnlich den Schulkreisen, den Stadtteilen entsprechen. Dafür gibt es grundsätzlich gute Gründe. Bloss: es zeigen sich ganz unterschiedliche Ausgangslagen. Während sich in Bern West eine Zusammenlegung von Bethlehem und Bümpliz zu einem Kirchenkreis Bern West naheliegt und auch in Bern Nord ein Zusammengehen der Kirchgemeinden Markus und Johannes sich im Rahmen des Projekts Ökumene Bern Nord aufdrängt, laufen in Bern Süd (Heiliggeist und Frieden) vorerst vertiefende Gespräche. Anders hingegen können sich viele Mitglieder der Kirchgemeinden Paulus (Länggasse) und Matthäus-Bremgarten eine Zusammenlegung nicht richtig vorstellen und auch in Bern Ost (Kirchgemeinden Münster, Petrus und Nydegg) ist die Frage der Kreisbildung heute noch offen.

 

Das Steuerungsgremium hat darauf reagiert und sich von der Idee der stadtteilgrossen Kirchenkreise distanziert: Die Reglementsentwürfe lassen die Frage der Kreisbildung vorerst offen. Welche Kirchgemeinden sich zu einem Kreis zusammenfinden, soll nicht vor der Fusionsabstimmung festgelegt werden. Es kann ja nicht sein, dass das Steuerungsgremium von oben herab die Kirchenkreise vordefiniert. Die bisherigen zwölf Kirchgemeinden werden mit der Fusion provisorisch zu Kreisen der neuen Kirchgemeinde Bern. Jedoch sind sie eingeladen, sich mit ihren Nachbarn auf eine Kreisbildung zu verständigen. Die Ergebnisse dieser Gespräche an der Basis sollen dann auf Ebene Kirchgemeinde Bern in einem Kreisreglement festgeschrieben werden, das die Namen und die Gebiete verbindlich definiert. Dieses Reglement wird dem neuen Parlament unterbreitet, das darüber beschliesst. Es bliebe immer noch der Weg über ein Referendum gegen das Reglement, wenn in einem Quartier dagegen Opposition entstünde. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass eine heutige Quartierkirchgemeinde künftig als ein relativ kleiner Kirchenkreis innerhalb der Kirchgemeinde Bern weiterlebt. Die Entwürfe zu einer stadtweiten Fusion bieten damit eine Lösung an, die allen betroffenen Kirchgemeinden freie Wahl lässt und maximale Gestaltungsmöglichkeit einräumt. Sie können heute schon mit Gesprächen beginnen.

 

Mehr demokratische Selbstbestimmung und mehr Offenheit auch für spätere Korrekturen der Kreisgebiete sind kaum möglich.    
Hans von Rütte, November 2019


Wer hat das Sagen in der Anfangsphase der Kirchgemeinde Bern, solange die neuen Gremien noch nicht besetzt sind?

Noch bevor die Fusion in Kraft tritt, werden die Stimmberechtigten der zustimmenden Kirchgemeinden zur Wahl der neuen Exekutive aufgerufen (Proporzwahl). Somit steht in der neuen Kirchgemeinde vom ersten Tag an ein neugewählter Kirchgemeinderat im Amt. Anders die Kirchenkreise: in einer Übergangszeit werden die zustimmenden Kirchgemeinden in Kreise umgewandelt und deren Kirchgemeinderäte werden zu Kreisräten nach neuem Recht. Anders auch die Legislative: die Delegierten der zustimmenden Kirchgemeinden bilden das Übergangsparlament. Es hat unter anderem die Aufgabe, innert drei Jahren ein Kreisreglement zu erlassen, worin die definitiven Kreise mit Namen und Gebietsgrenzen festzulegen sind. Natürlich nicht top-down, sondern so, wie es der Meinungsbildung in den Kreisen entspricht.
Hans von Rütte, September 2019


Welche Auswirkungen hat die Fusion auf die kirchlichen Angebote?

Heute werden die kirchlichen Aktivitäten fast ausschliesslich von den bestehenden zwölf Kirchgemeinden wahrgenommen. Sie sind damit mehrheitlich auf das Quartier ausgerichtet. Mit der Fusion wird zweierlei angestrebt: Die heutigen Kirchgemeinden sollen sich zu grösseren Kreisen zusammenschliessen, wodurch die Angebote in den Stadtteilen besser wahrgenommen werden. Sodann gibt es mehr und mehr kirchliche Aktivitäten, die sich an die Bevölkerung der ganzen Stadt richten: Die fusionierte Kirchgemeinde Bern wird besser als die bestehende Gesamtkirchgemeinde in der Lage sein, solche stadtweiten Angebote zu planen und zu tragen.

Hans von Rütte, Juli 2019


Kann ich selbst wählen, zu welchem Kreis ich gehöre?

Die Zugehörigkeit zu einem Kirchenkreis kann ich nicht frei wählen, denn sie ist an den Wohnort gebunden. Die Stimmberechtigung für die Kreisangelegenheiten, unter anderem für die Wahl der Kreisvertretungen in das gesamtstädtische Parlament und der Mitglieder der Kreiskommissionen, ist ebenfalls an den Wohnort im entsprechenden Kreis gebunden. Es gibt aber dennoch eine Flexibilisierung gegenüber heute: Als Kreisräte sind Stimmberechtigte aus der ganzen Kirchgemeinde wählbar. So kann sich zum Beispiel jemand aus Bümpliz künftig in die Kirchenkreiskommission des Nordquartiers wählen lassen.

Hans Roder, August 2019