FUSION BESCHLOSSEN - WEICHEN FÜR DIE ZUKUNFT GESTELLT

Die Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden haben am 18. Mai 2025 mehrheitlich der Vorlage zur Fusion zugestimmt. In der Urnenabstimmung lag der JaStimmenanteil bei 83,3 %, der Nein-Stimmenanteil bei 16,7 %. Die Stimmbeteiligung der Gesamtkirchgemeinde Bern betrug 20,4 %. Zudem haben 9 von insgesamt 11 Kirchgemeinden dem Zusammenschluss zugestimmt. (Das Ergebnis in der aus Markus und Johannes frisch fusionierten Kirchgemeinde Bern-Nord zählt dabei doppelt.) Damit ist das notwendige Quorum erreicht – die Fusion kommt zustande.


Der Kleine Kirchenrat (KKR) dankt allen Stimmberechtigten und den vielen engagierten Personen, die sich in den vergangenen Monaten für den Fusionsprozess eingesetzt haben. Mit dem heutigen Entscheid ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die neue Struktur ermöglicht eine engere
Zusammenarbeit, stärkere Präsenz vor Ort und eine zukunftsfähige Organisation der reformierten Kirche in Bern.Die einzelnen Kirchenkreise behalten auch in der neuen Struktur grosse Autonomie. So können sie weiterhin über die Angebote in den Kreisen selber bestimmen und die Personalentscheide frei treffen.


Was bedeuten die Abstimmungsresultate bzw. die Fusion konkret? Die Gesamtkirchgemeinde Bern wird per 1.1.2027 in die reformierte Kirchgemeinde Bern überführt. Zu dieser neuen Kirchgemeinde Bern gehören jedoch nur die Kirchgemeinden, die der Fusion an ihren Versammlungen zugestimmt haben. Es wird somit keine Kirchgemeinde gegen ihren Willen fusioniert oder „überstimmt“. Der
Zusammenschluss erfolgt per 1. Januar 2027. Die Kirchgemeinden Paulus und Bethlehem, welche sich an den Kirchgemeindeversammlungen gegen die Fusion ausgesprochen haben, haben die Möglichkeit, bis zum 30. September 2025 der neuen Struktur beizutreten. Erst danach steht endgültig fest, welche Kirchgemeinden zur fusionierten Kirchgemeinde Bern gehören werden. In den kommenden Monaten wird der KKR gemeinsam mit den beteiligten Kirchgemeinden die Umsetzung vorbereiten. Dazu gehören organisatorische, rechtliche und kommunikative Schritte.

 

Zitat: „Dieser Entscheid – getragen durch eine grosse Mehrheit der heutigen Kirchgemeinden und des Stimmvolkes - ist ein starkes Zeichen des Vertrauens in eine gemeinsame Zukunft. Die Kirchgemeinde Bern bewirkt hohe Solidarität und enge Zusammenarbeit unter den Kirchenkreisen und ermöglicht, dass das kirchliche Leben weiterhin auf Quartierebene und «nahe bei den Leuten» stattfinden wird. Die städtische Kirche bleibt lebendig und wird als Volkskirche für ALLE da sein.“, sagt Rudolf Beyeler, Präsident des Kleinen Kirchenrates. Der Kleine Kirchenrat wird die nächsten Schritte mit Sorgfalt planen und laufend über den Fortgang informieren.

 

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EIN EINZIGES DACH FÜR DIE EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE IN BERN

 

Die zwölf reformierten Kirchgemeinden der Stadt Bern bereiten zusammen mit der Evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde die Fusion zu einer einzigen Kirchgemeinde Bern vor. Das Steuerungsgremium hat in seiner Schlusssitzung vom 14. Mai 2024 die Verhandlungen über Rechtsgrundlagen der neuen Kirchgemeinde abgeschlossen und die Entwürfe verabschiedet. Es sind dies ein Fusionsvertrag sowie die Entwürfe für ein Organisationsreglement, ein Fusionsreglement sowie ein Abstimmungs- und Wahlreglement. Ausserdem legt das Steuerungsgremium einen erläuternden Bericht vor.

 

Der Fusionsvertrag und die Entwürfe der Rechtsgrundlagen stellen somit das Abstimmungspaket dar, über das jede der zwölf Kirchgemeinden sowie die Gesamtkirchgemeinde für sich ihre Abstimmungen abhalten sollen.

 

Bereits 2022 hatte das Steuerungsgremium die Vorschläge für eine gesamtstädtische Fusion ein erstes Mal ausgearbeitet. In der Folge drängte der Kleine Kirchenrat (Exekutive der Gesamtkirchgemeinde) jedoch darauf, das Fusionsvorhaben vorerst beiseitezuschieben und mit einer Totalrevision seines eigenen Organisationsreglements sich organisatorisch besser aufzustellen. Dieses Alternativvorhaben wurde jedoch ein Jahr später vom Grossen Kirchenrat (Parlament der Gesamtkirchgemeinde) verworfen, was die Wiederaufnahme der Arbeit am Fusionsprojekt erlaubte. Nach vier weiteren Sitzungen zur Beratung der Fusionsrechtsgrundlagen übergibt das Steuerungsgremium nun die endgültigen Entwürfe für die fusionierte Kirchgemeinde Bern den beteiligten 13 vor.  

 

Das Steuerungsgremium hat am 14. Mai 2024 diese Entwürfe in einer Schlussabstimmung verabschiedet.

Am 11. September 2024 hat der Grosse Kirchenrat die Fusionstexte genehmigt. Zudem hat der Kleine Kirchenrat die Abstimmung für die Gesamtkirchgemeinde Bern auf den 18. Mai 2025 festgelegt. Die zwölf Kirchgemeinden sind ihrerseits gehalten, bis Ende Mai 2025 je ihren eigenen Beschluss über ihre Teilnahme an der Fusion an ihren Kirchgemeindeversammlungen zu fassen.

 

Die neue Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bern wird bei einer Zustimmung voraussichtlich am 1. Januar 2027 starten.

 

 

Abstimmungsunterlagen
vom 14. Mai 2024 für die Fusionsabstimmung im Frühjahr 2025

Prozessschritte zur Fusion Kirchgemeinde Bern, 2025 bis 2027

Vorher und Nachher
Vor der Fusion:  12 autonome Kirchgemeinden in Abhängigkeit von der Gesamtkirchgemeinde
Nach der Fusion:  eine einzige Kirchgemeinde mit 12 Kirchenkreisen und zentraler Verwaltung