AKTUELLES

Abstimmung für eine Fusion zur Kirchgemeinde Bern findet im Frühjahr 2025 statt

Am 11. September 2024 hat der Grosse Kirchenrat (GKR) der Evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern (GKG Bern) einen wichtigen Entscheid zur geplanten Fusion der 12 Kirchgemeinden in der Stadt Bern getroffen. Die verabschiedeten Fusionsdokumente, darunter der Fusionsvertrag und das Organisationsreglement, regeln zentrale Punkte wie die Grösse des neuen Kirchgemeinderats und das erforderliche Quorum für das Zustandekommen des Zusammenschlusses.

Der zukünftige Kirchgemeinderat wird aus sieben Mitgliedern bestehen. Das Quorum für die Zustimmung zur Fusion wurde auf neun zustimmende Kirchgemeinden festgelegt. Sollte das Quorum erreicht werden, findet im Jahr 2026 die erste Wahl der neuen Exekutive statt und die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bern wird voraussichtlich auf 1. Januar 2027 starten.

 

Das Steuerungsgremium hat am 14. Mai 2024 die Schlussabstimmungen über die Entwürfe des Fusionsvertrages und der drei Reglemente durchführen können.

 

Bildung einer einzigen Kirchgemeinde Bern

Der Fusionsvertrag regelt den Zusammenschluss. Bei einem Ja der Stimmberechtigten werden die Gesamtkirchgemeinde und die Kirchgemeinden aufgelöst, indem sie sich neu zur evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Bern zusammenschliessen. Das Organisationsreglement, das Abstimmungs- und Wahlreglement sowie das Fusionsreglement lassen die Konturen der stadtweiten neuen Kirchgemeinde erkennen. Die Verantwortung für die Reformierte Kirche Bern liegt ganzheitlich beim Parlament als Legislative und beim Kirchgemeinderat als Exekutive. Für die kirchliche Arbeit in den Quartieren hingegen sind die Kirchenkreise zuständig.

 

Wann kommen die Abstimmungen über die Fusionsvorlage?

Mit den Schlussabstimmungen im Steuerungsgremium liegen die Entscheidungsgrundlagen für ei ne Fusion in definitiver Fassung vor. Zudem hat das Steuerungsgremium noch einen erläuternden Bericht ausgearbeitet, der anschaulich machen soll, wie die neue Kirchgemeinde Bern nach dem Fusionsentscheid aussehen könnte. Das Steuerungsgremium hat damit seinen Hauptauftrag im Wesentlichen abgeschlossen und übergibt die abstimmungsreifen Entwürfe den beteiligten Gemeinden mit der Empfehlung, die Abstimmungen durchzuführen. Die zwölf Kirchgemeinden beschliessen an ihren Kirchgemeindeversammlungen bis spätestens 31. Mai 2025. Die Stimmberechtigten der Gesamtkirchgemeinde Bern entscheiden am 18. Mai 2025 an der Urne. 

 

Die Rechtstexte sind vorgeprüft - jetzt geht es um die Vorbereitung der Abstimmungen

Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumplanung (AGR) hat die Entwürfe zum Fusionsvertrag und den Reglementen grundsätzlich für gut befunden und einzig zu vier reglementarischen Bestimmungen Vorbehalte geäussert. Das Steuerungsgremium genehmigte an seiner Sitzung vom 1. April die entsprechenden Anpassungen; Sie finden die aktualisierten Rechtsgrundlagen auf der Webseite des Projekts Kirchgemeinde Bern. Auf einen zuletzt eingebrachten Antrag betreffend einer zeitlichen Etappierung der Abstimmungen der Stimmberechtigten der Gesamtkirchgemeinde an der Urne und der Kirchgemeinden an ihren Kirchgemeindeversammlungen wurde Nichteintreten beschlossen. Eine Mehrheit des Steuerungsgremiums sah darin keine Vorteile und bekannte sich zur bisherigen Regelung, die Abstimmungen in allen 13 Körperschaften am gleichen Wochenende abzuhalten.

Schliesslich wurde zur Kenntnis genommen, dass das Steuerungsgremium zum Abschluss seiner Arbeit keine Abstimmungsbotschaft, sondern einen zusammenfassenden und erläuternden Schlussbericht vorlegen wird; dieser soll an einer voraussichtlich letzten Sitzung im Frühsommer genehmigt werden. Die Erarbeitung der Abstimmungsbotschaft für die Urnenabstimmung liegt in der Zuständigkeit der Gesamtkirchgemeinde.

 

Zwischenzeitlich wird sich je eine Delegation von Kleinem Kirchenrat, Projektleitung und Steuerungsgremium treffen, um einen möglichst verbindlichen Zeitplan für die nächsten Schritte und eine klare Aufgabenzuteilung einvernehmlich festzulegen.

Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumplanung (AGR) hat die Entwürfe zum Fusionsvertrag und den Reglementen grundsätzlich für gut befunden und einzig zu vier reglementarischen Bestimmungen Vorbehalte geäussert. Das Steuerungsgremium genehmigte an seiner Sitzung vom 1. April die entsprechenden Anpassungen; Sie finden die aktualisierten Rechtsgrundlagen auf der Webseite des Projekts Kirchgemeinde Bern. Auf einen zuletzt eingebrachten Antrag betreffend einer zeitlichen Etappierung der Abstimmungen der Stimmberechtigten der Gesamtkirchgemeinde an der Urne und der Kirchgemeinden an ihren Kirchgemeindeversammlungen wurde Nichteintreten beschlossen. Eine Mehrheit des Steuerungsgremiums sah darin keine Vorteile und bekannte sich zur bisherigen Regelung, die Abstimmungen in allen 13 Körperschaften am gleichen Wochenende abzuhalten.

Schliesslich wurde zur Kenntnis genommen, dass das Steuerungsgremium zum Abschluss seiner Arbeit keine Abstimmungsbotschaft, sondern einen zusammenfassenden und erläuternden Schlussbericht vorlegen wird; dieser soll an einer voraussichtlich letzten Sitzung im Frühsommer genehmigt werden. Die Erarbeitung der Abstimmungsbotschaft für die Urnenabstimmung liegt in der Zuständigkeit der Gesamtkirchgemeinde.

 

Zwischenzeitlich wird sich je eine Delegation von Kleinem Kirchenrat, Projektleitung und Steuerungsgremium treffen, um einen möglichst verbindlichen Zeitplan für die nächsten Schritte und eine klare Aufgabenzuteilung einvernehmlich festzulegen.

Bereinigte Rechtstexte bereit zur Vorprüfung und der Zeitplan für die nächsten Schritte

Nach Zwischenschritten in zwei weiteren Sitzungen im letzten Jahr konnte das Steuerungsgremium am 29. Januar 2022 die Beratungen zu den Rechtsgrundlagen für eine Kirchgemeinde Bern (Fusionsreglement, Fusionsvertrag, Organisationsreglement und Reglement über die Abstimmungen und Wahlen) zum Abschluss bringen. Diese Texte werden nun durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) geprüft.

 

Das Steuerungsgremium nahm vorab einen vertraulichen Bericht „Simulation Eröffnungsbilanz und Erfolgsrechnung“ zur Kenntnis. Davon hatte man sich verbindliche Hinweise zur vermögensrechtlichen Situation der künftigen Kirchgemeinde Bern und auch von allenfalls nicht fusionierenden Kirchgemeinden erhofft. Man musste jedoch feststellen, dass aufgrund von ungenügenden Zuteilungskriterien ein grosser Anteil der Fiskalerträge nicht den einzelnen Kirchgemeinden zugeordnet werden kann. Ein Abstellen auf die vorhandenen Daten wäre deshalb zu risikoreich. Prognosen über die finanziellen Perspektiven blieben spekulativ.

 

Weiter fasste das Steuerungsgremium Beschlüsse zu folgenden Punkten:

  • Vermögensrechtliche Ausstattung ablehnender Kirchgemeinden: Die Artikel 27-32 des Fusionsvertrags wurden gutgeheissen.
  • Abstimmungsquorum: Zum bisherigen Vorschlag, dass für ein Zustandekommen der Fusion 9 Kirchgemeinden zustimmen müssen, wurden Alternativen (10-12 Zustimmende) diskutiert; schliesslich befand eine knappe Mehrheit, am Quorum 9 festzuhalten.
  • Frist zur nachträglichen Zustimmung einer Kirchgemeinde zur Fusion: Die im Fusionsvertrag vorgesehene Frist von 12 Monaten für die nachträgliche Zustimmung zum Vertrag wurde auf 6 Monate verkürzt mit der Absicht, das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und in der Annahme, dass 6 Monate für eine Neubeurteilung in einer Kirchgemeinde genügen.
  • Datum für Abstimmungen: Bekanntlich stimmen die Stimmberechtigten für die Gesamtkirchgemeinde an der Urne und für die Kirchgemeinden in den Kirchgemeindeversammlungen ab. Das Steuerungsgremium empfiehlt der Gesamtkirchgemeinde und den Kirchgemeinden, die Abstimmungen am Wochenende vom 12. März 2023 durchzuführen.
  • Inkrafttreten der Fusion: Mit Rücksicht auf alle noch nötigen Schritte und Fristen scheint die Umsetzung der Fusion per 1.1.2025 realistisch. Das Datum ist im Fusionsvertrag festgeschrieben.
  • Vorzeitiger Zusammenschluss von Kirchenkreisen: Gemäss Fusionsreglement Art. 9 Abs.1 erlässt das Parlament sobald als möglich, aber spätestens drei Jahre nach dem Zusammenschluss, das Reglement über die Kirchenkreise. Die Kirchgemeinde Johannes beantragte, mit Verweis auf die fortgeschrittene Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde Markus, dass bereits vor Erlass des Reglements über die Kirchenkreise ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Kirchenkreisen möglich sein sollte. Der Antrag wurde positiv aufgenommen (auch andere Kirchgemeinden möchten früher zusammenschliessen) und eine entsprechende Ergänzung des Fusionsreglements wurde beschlossen.
  • In einer Schlussabstimmung wurden die vier Rechtstexte zu Handen der Vorprüfung durch den Kanton verabschiedet. 

Das Steuerungsgremium wird die Entwürfe zusammen mit einer Botschaft den 13 Körperschaften vorlegen. Die zuständigen Gremien werden den Zeitplan eingehend beraten und am Ende einigen sich die 13 Körperschaften gemeinsam, wann die Fusionsabstimmungen stattfinden sollen.

Überarbeitung der Rechtstexte nach Abschluss der Vernehmlassung

Die per 13. November 2020 abgeschlossene Vernehmlassung zu den Rechtsgrundlagen für eine Kirchgemeinde Bern ergab insgesamt 39 differenzierte Rückmeldungen von Kirchgemeinden, Berufsgruppen und Privatpersonen.

 

In bisher drei Sitzungen befasste sich das Steuerungsgremium mit den eingegangenen Stellungnahmen, korrigierte oder formulierte einzelne Artikel neu oder änderte nichts, wo es sachlich oder juristisch nicht vertretbar ist. Es ist unmöglich, hier die Resultate aus drei mehrstündigen Sitzungen detailliert wiederzugeben. Neben der Klärung einzelner Punkte wurden einige Themen ausführlicher diskutiert, was sich wie folgt kurz zusammenfassen lässt.

 

Gemäss Art. 7 des Fusionsvertrags kommt der Zusammenschluss zur Kirchgemeinde Bern zustande, wenn mindestens neun Kirchgemeinden (Quorum) dem Vertrag zustimmen. Optimal wäre die Zustimmung aller Kirchgemeinden und von daher wäre es verlockend, das Quorum zu erhöhen oder gar die Zustimmung aller Kirchgemeinden zu verlangen. Dies gäbe allerdings einer einzelnen Kirchgemeinde die Macht, den ganzen Prozess zu torpedieren. Noch hat man in dieser Frage keine einvernehmliche Lösung gefunden. Dies vor allem auch im Zusammenhang mit der vermögensrechtlichen Ausstattung von nicht mitmachenden Kirchgemeinden und der Frage, was das Fehlen der entsprechenden Steuereinnahmen für die Verbleibenden bedeuten würde. Blieben diesen genügend Ressourcen, um ihren Auftrag zu erfüllen? Und wo wäre die bisher gelebte Haltung, dass kirchliches Leben solidarisch getragen wird? In Auftrag gegebene Berechnungen sollen mehr Klarheit über die finanziellen Risiken schaffen.

 

Die Kirchgemeinde Bern gliedert sich in mehrere Kirchenkreise, deren Anzahl, Bezeichnung und Grenzen durch das Parlament in einem Reglement festgelegt werden. Es berücksichtigt geografische Gegebenheiten, gewachsene soziale Strukturen und Lebensräume (OgR Art. 7). Diskussionen entfachte der Umstand, dass die Kirchenkreise erst nach der Fusion bestimmt werden können: Die Menschen wollen doch vor der Abstimmung wissen, zu welchem Kreis sie gehören und nicht „die Katze im Sack kaufen“! Dem wurde entgegengehalten, dass eine verbindliche Kreisbildung erst dann möglich ist, wenn feststeht, welche Kirchgemeinden sich zusammenschliessen. Zum gewünschten Vetorecht betreffend Kreisbildung wurde daran erinnert, dass es zu den Grundsätzen eines demokratischen Gemeinwesens gehört, wenn eine gewählte Legislative verbindlich für alle Beteiligten entscheidet.

 

Zum Thema Mitwirkung gehörte auch die Frage, ob neben der gemäss Kirchenordnung zwingenden Mitwirkung des Pfarramts in der Gemeindeleitung auch die Ämter Sozialdiakonie und Katechetik beratend im Kirchgemeinderat mitarbeiten sollen. Es wurde darauf verwiesen, dass der Kirchgemeinderat für eine angemessene Mitwirkung der Mitarbeitenden zu sorgen hat und es ihm frei gestellt ist, weitere Berufsgruppen zur Mitwirkung einzuladen.

 

Klar war für das Steuerungsgremium, dass sowohl Ehren- oder Nebenamt und Pensum für den Kirchgemeinderat nicht im Organisationsreglement festgeschrieben, sondern, nach noch mehr Informationen zu den Profilen der Ämter, in einer Verordnung geregelt werden sollen.

 

Das Steuerungsgremium hat verschiedene Bestimmungen im Fusionsvertrag und in den Reglementsentwürfen kontrovers diskutiert. Nicht alle Artikel sind einstimmig gutgeheissen worden. Es ist sich bewusst, dass einzelne Bestimmungen bei Teilen der Stimmberechtigten auf Widerspruch stossen. Der Auftrag des Steuerungsgremiums ist es, die Rechtsgrundlagen zur Bildung einer einzigen Kirchgemeinde Bern auszuarbeiten. Es tut dies nach bestem Wissen und Gewissen, in Berücksichtigung übergeordneter rechtlicher Anforderungen (landeskirchliche Vorgaben, Gemeindegesetz des Kantons Bern) und im Bemühen um eine kohärente, in sich widerspruchsfreie Rechtsgrundlage für die neue Kirchgemeinde. Die neue Organisation der Kirche in der Stadt Bern muss so ausgestaltet sein, dass sie Gewähr bietet, auf lange Zeit hinaus gerüstet zu sein für die zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklungen im Allgemeinen und sich insbesondere bewähren kann, die kleineren Mitgliederzahlen und sinkenden finanziellen Mittel zu bewältigen.  

 

Am Ende entscheiden die Stimmberechtigten, und zwar die Stimmberechtigten der Gesamtkirchgemeinde Bern an der Urne und je einzeln die Stimmberechtigten der zwölf Kirchgemeinden in ihren Kirchgemeindeversammlungen. Zur Zeit hat die Diskussion über die Liegenschaftsstrategie 2025 Vorrang. Aus Sicht des Fusionsprojekts besteht die bestimmte Hoffnung, dass die Entscheide zum Verzicht auf einzelne Liegenschaften (Kirchen und/oder Kirchgemeindehäuser) innert Jahresfrist gefasst werden können. Für das Fusionsprojekt bedeutet dies, dass die Abstimmung über Fusionsvertrag und Reglementsentwürfe im 2022 angesetzt werden kann, so dass der Zusammenschluss zu einer neuen Kirchgemeinde Bern voraussichtlich erst per 2024 in Kraft treten kann.


Start der Vernehmlassung vom 1. Juli bis 13. November 2020

Die Botschaft und die vier juristischen Dokumente liegen vor. Bevor darüber abgestimmt werden kann, kommen die vier juristischen Dokumente in die Vernehmlassung. Alle Stimmberechtigten können an der Vernehmlassung teilnehmen. Die Botschaft erklärt die Bildung einer neuen Kirchgemeinde Bern. Für die Stimmberechtigten werden Informationsveranstaltungen durchgeführt werden.

Dokumente und Vernehmlassung


Zwölfte Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums (9. Mai 2020)

Die zwölfte Verhandlungsrunde musste pandemiebedingt verschoben werden und konnte schliesslich am 9. Mai als Videokonferenz stattfinden.

Nachdem die Beratungen zum Organisationsreglement schon im April 2019 abgeschlossen worden waren, galt es die drei anderen Rechtstexte zu bereinigen und die Entwürfe zur Schlussabstimmung zu bringen.

 

Im Fusionsvertrag ist mit Art. 32 ein letzter Punkt zur Vermögensausscheidung offengeblieben. Das Steuerungsgremium hat grossmehrheitlich einer Bestimmung zugestimmt, wonach eine austretende Kirchgemeinde sich verpflichtet, eine über 20 Jahre abnehmende Abgeltungssumme an die Kirchgemeinde Bern zu entrichten, wenn sie eine ihrer Liegenschaften (Kirche, Kirchgemeindehaus) entwidmen und veräussern wollte, dies im Sinne einer teilweisen Kompensation, dass der Kirchgemeinde mit dem Münster und anderen Aufgaben finanzielle «Zentrallasten» bleiben. Die übrigen Bereinigungen waren redaktioneller Art.

 

Auch beim Reglement über die Abstimmungen und Wahlen und beim Fusionsreglement mit seinen Bestimmungen zur Übergangsphase vor und nach der Fusion galt es, redaktionelle Bereinigungen zu genehmigen, damit die vier Rechtstexte insgesamt widerspruchsfrei übereinstimmen.

 

Die Schlussabstimmungen zu den drei Entwürfen zu Handen der Vernehmlassung passierten einstimmig.

 

Sodann nahm das Steuerungsgremium zustimmend Kenntnis vom Entwurf für eine Botschaft zur umfassenden Erläuterung des Fusionsvorhabens vor. Die Aussprache im Steuerungsgremium ergab wertvolle Hinweise auf Ergänzungen und Präzisierungen, die nun von der Projektleitung endbearbeitet werden können, ohne dass das Steuerungsgremium den Entwurf vor der Vernehmlassung nochmals in Beratung nimmt.

 

Mit den verabschiedeten Texten liegt nun das Vernehmlassungspaket vor, das den interessierten Kreisen, in erster Linie den Kirchgemeinden sowie den Berufsgruppen, zur Stellungnahme vorgelegt wird. Der Botschaftsentwurf ist nicht Gegenstand der Vernehmlassung, aber er ist unerlässlich, um den Gesamtzusammenhang des Fusionsprojekts zu verstehen. Er dient in der Vernehmlassung als erläuternder Begleittext, in den späteren Fusionsabstimmungen dient er als eigentliche Abstimmungsbotschaft. Der Termin für die Einreichung der Vernehmlassungsantworten ist der 13. November 2020.

 

Nach insgesamt zwölf  Sitzungen hat das Steuerungsgremium mit den Entwürfen zu den Rechtsgrundlagen für die neue Kirchgemeinde eine grosse Etappe geschafft. Nun muss die Diskussion in Kenntnis der juristischen Grundlagen unter den Stimmberechtigten in allen Kirchgemeinden vertieft werden. Diesem Zweck dient die grosse Vernehmlassung von Juni bis Mitte November 2020.

 


Elfte Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums (22. Februar 2020)

 Die elfte Verhandlungsrunde war vom ursprünglichen Termin vom 18. Januar auf den 22. Februar 2020 hinausgeschoben worden, weil den Delegierten der Kirchgemeinden über die Advents- und Weihnachtszeit zu wenig Zeit geblieben wäre, die Vermögensfragen in ihrer Kirchgemeinde ausreichend seriös zu diskutieren.

 

Das Schwergewicht der Beratungen lag bei den Regeln zur vermögensrechtlichen Ausstattung einer Kirchgemeinde, die den Zusammenschluss ablehnt (Art. 27-31 des Fusionsvertrags). Mit Ausnahme der kirchgemeindeeigenen Fonds und Hilfskassen sind heute die zwölf Quartierkirchgemeinden durchwegs vermögenslos. Sämtliche Vermögenswerte, insbesondere alle Liegenschaften, sind im Eigentum der Gesamtkirchgemeinde. Die zwölf Quartierkirchgemeinden sind durchwegs vermögenslos. Es ist deshalb unumgänglich, dass eine fusionsablehnende Kirchgemeinde bei ihrem Austritt vermögensmässig in die Lage versetzt wird, als ganz selbständige Kirchgemeinde weiterbestehen zu können.

 

Unbestritten waren die Grundsätze, wonach eine fusionsablehnende Kirchgemeinde die Liegenschaften des Verwaltungsvermögens (Kirchen, Kirchgemeindehäuser und Pfarrhäuser), welche sie bisher schon zur Verfügung gestellt erhalten hatte und für die Wahrnehmung ihrer kirchlichen Aufgaben nutzen konnte, zu Eigentum erhalten soll. Davon ausgenommen sind die vier Innenstadtkirchen Münster, Heiliggeist, Französische Kirche und Nydeggkirche; dies aufgrund eines Vertrages von 1874, wonach die Gesamtkirchgemeinde für die Innenausstattung aufzukommen hat, während die Stadt für die Aussenhülle verantwortlich bleibt. Aus dem Spezialfonds «Werterhaltung Liegenschaften im Verwaltungsvermögen (WELV)» soll eine fusionsablehnende Kirchgemeinde ausserdem den ihren Liegenschaften entsprechenden Anteil nach Massgabe des Gebäudeversicherungswertes erhalten.

 

Die Liegenschaften des Finanzvermögens sind 2017 ins Eigentum der RefBernImmo AG zur Bewirtschaftung übertragen worden, einer Gesellschaft, deren Aktienkapital sich zu 100% im Besitz der Gesamtkirchgemeinde Bern befindet. Eine fusionsablehnende Kirchgemeinde soll entsprechend ihrer Mitgliederzahl einen Aktienanteil übertragen erhalten.

 

Unbestritten war auch die Bestimmung, dass eine ablehnende Kirchgemeinde Anrecht auf die anderen Vermögenswerte (Finanzvermögen) nach Massgabe der Mitgliederzahl hat.

 

Noch nicht abschliessend beraten ist schliesslich die Bestimmung, wonach eine ablehnende Kirchgemeinde, falls sie eine ihr übertragene Liegenschaft veräussert oder entwidmet (also nicht mehr selber für kirchliche Zwecke nutzt), einen Teil des Erlöses und des Anteils aus dem Spezialfonds WELV an die Kirchgemeinde Bern zurückerstatten muss, und zwar in degressiver Höhe abnehmend über zwanzig Jahre. Diese Bestimmung kommt an der nächsten Sitzung des Steuerungsgremiums zum Entscheid.

 

Im Weiteren wurden letzte Bereinigungen formaler Art des Reglements über Abstimmungen und Wahlen sowie des Fusionsreglements vorgenommen, so dass diese für die Schlussabstimmungen aller vier Rechtsgrundlagen am 28. März 2020 bereitstehen. 


Zehnte Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums (3. Dezember 2019)

Am 16. November 2019 hat das Steuerungsgremium, aufgrund einer informellen Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung, nochmals einige Artikel des Organisationsreglements diskutiert. Damit ist dieses nun für eine Vernehmlassung bereinigt.
Dann wurde die Beratung des Fusionsvertrags fortgesetzt und, bis auf die Artikel 27-31, abgeschlossen. Letztere betreffen die vermögensrechtliche Ausstattung (siehe neunte Verhandlungsrunde); die dazu nötigen Berechnungen sind in Arbeit und werden in einer nächsten Sitzung diskutiert.

 

Schliesslich beschäftigten die Artikel des Reglements über Abstimmungen und Wahlen. Dieses regelt: a) Abstimmungen der Gesamtheit der Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Bern, b) die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats, c) das Verfahren an den Kirchenkreisversammlungen. Neben einigen kleinen Anpassungen des Entwurfs einigte man sich darauf, dass der künftige Kirchgemeinderat in zwei Wahlgängen zu wählen sei.

 

Nochmals lebhaft diskutiert wurde der an der letzten Sitzung von den Kirchgemeinden Bethlehem, Paulus und Petrus eingebrachte Antrag, nach abgeschlossener Beratung der Rechtsgrundlagen solle der Fusionsprozess zurückgestellt werden, bis in der Gesamtkirchgemeinde die vordringlicheren Fragen der Neuorganisation der Münstergemeinde, die Reform des Kleinen Kirchenrates und die Konsolidierung des Kirchmeieramts geklärt seien. Vom Vertreter der Gesamtkirchgemeinde war zu vernehmen, dass auch der Kleine Kirchenrat (KKR) dem Parlament für die Sitzung vom 27. November beantragen wird, den Fusionsprozess nach der Erarbeitung der Grundlagendokumente zu sistieren, bis das Kirchmeieramt konsolidiert ist und das Re-Design zur Liegenschaftsstrategie vorliegt. Die Antragsteller befürchten ein Scheitern der Fusion, solange die angesprochenen Problemkreise ungeklärt bleiben. Schliesslich entschied eine klare Mehrheit des Steuerungsgremiums, keinen Zwischenhalt einzuschalten, sondern die weiteren Arbeiten am Fusionsprojekt zügig anzugehen.
Nachdem auch der Grosse Kirchenrat am 27. November den Antrag des Kleinen Kirchenrats abgelehnt und einem Kompromiss zugestimmt hat (Weiterarbeit wie geplant, aber mit der Möglichkeit, allenfalls nach der Vernehmlassung einen Zwischenhalt einzuschalten), kann das Steuerungsgremium im Frühjahr 2020 die noch offenen Fragen zum Fusionsvertrag klären und dann die Vernehmlassung über das ganze Paket vorbereiten.                                                                                                                                                                                                                                            


Der Fusionsprozess kommt in die Vernehmlassung (28. November 2019)

An seiner November-Sitzung 2019 thematisierte der Grosse Kirchenrat der evangelisch-reformierten Gesamtkirchgemeinde Bern die Vereinbarkeit der laufenden Grossprojekte Fusionsprozess und Liegenschaftsstrategie mit dem Courant normal der Gesamtkirchgemeinde Bern. Basierend auf verschiedenen Gegenanträgen aus der Geschäftskommission und den Kirchgemeinden wurde die eventuelle zeitliche Priorisierung der Grossprozesse intensivst beraten. Die Mehrheit der Stimmen erhielt am Ende der Diskussion ein Kompromissantrag, welcher ein Fortfahren im Fusionsprozess bis zur Vernehmlassung der Grundlagendokumente im Frühjahr 2020 vorschlägt.


Neunte Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums (3. November 2019)

Am 19. Oktober 2019 hat das Steuerungsgremium sich zunächst von Ulrich Seewer, Experte für Vermögensfragen, ausführlich die Möglichkeiten zur Vermögensausscheidung erläutern lassen. Dies für den Fall, dass eine oder mehrere Kirchgemeinden die Fusion ablehnen und den Alleingang wählen. Im Fusionsvertrag müssen hierzu die Regeln eindeutig festgelegt sein.

 

Es geht einerseits um das Verwaltungsvermögen (Kirchen, Kirchgemeindehäuser und andere Liegenschaften, die zur Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung stehen); klar ist, dass die Liegenschaften, welche eine Kirchgemeinde heute aktiv nutzt, im Austretensfall der Kirchgemeinde mitgegeben werden. Anderseits gibt es ein beträchtliches Finanzvermögen, das hauptsächlich aus Liegenschaften besteht, die zur Bewirtschaftung in die RefBernImmo AG ausgegliedert worden sind; die naheliegendste Lösung ist die Beteiligung einer austretenden Kirchgemeinde in Form eines Minderheitsaktienpakets. Noch ist offen, welche Bewertungsmethodik am Ende zu Lösungen führt, die in allen sehr unterschiedlich gelagerten Einzelfällen die angemessene Vermögensausscheidung bewirken. Beide Seiten sind darauf angewiesen, eine faire Vermögensausscheidung zu erhalten, die ihre Weiterexistenz nicht in Frage stellt.

 

Die entsprechenden Artikel im Fusionsvertrag kommen voraussichtlich am 18. Januar 2020 zur Beratung im Steuerungsgremium. Mit Ausnahme dieser fünf Artikel ist der Fusionsvertrag (fast) zu Ende beraten worden. 

 

Sodann lag der Versammlung ein Antrag der Kirchgemeinden Bethlehem, Paulus und Petrus auf die Einschaltung eines Zwischenhalts vor. Nach Abschluss der Beratungen über die Rechtsgrundlagen anfangs 2020 solle der Fusionsprozess zurückgestellt werden, bis verschiedene andere Projekte, darunter insbesondere die Umsetzung einer Liegenschaftsstrategie und das Detailkonzept zur Neupositionierung des Münsters als Stadtkirche, weiter fortgeschritten sind. Ein forsches Voranbringen des Fusionsprojekts könnte zuletzt ein Scheitern der Fusion bewirken, solange andere, zentrale Probleme nicht gelöst sind. Dem wurde unter anderem entgegengehalten, eine Schubladisierung des Fusionsprojekts sei nicht angebracht und gerade die Fusion könnte neue Strukturen schaffen, die besser geeignet wären, seit Langem bestehende Probleme einer Lösung zuzuführen. Die vertiefte Diskussion und Beschlussfassung über einen Antrag auf Zwischenhalt wurde auf die Sitzung vom 16. November 2019 vertagt.


Achte Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums (3. September 2019)

Nach Abschluss der Beratungen zum Entwurf des Organisationsreglements stehen nun die drei anderen Rechtserlasse an, die den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorzulegen sind. Am 17. August hat das Steuerungsgremium den Entwurf zum Fusionsreglement beraten und ohne gewichtige Veränderungen verabschiedet.

 

Das Fusionsreglement regelt das Funktionieren der Kirche in der Übergangsphase von den zwölf Kirchgemeinden und der heutigen Gesamtkirchgemeinde zur neuen einzigen Kirchgemeinde Bern. Bei erfolgreichem Fusionsentscheid wird das Datum der Inkraftsetzung bestimmt. Zu Beginn der fusionierten Kirchgemeinde Bern sollen die bisherigen zustimmenden Kirchgemeinden provisorisch weiter bestehen bleiben, nunmehr als Kreise gemäss neuem Organisationsreglement, und dies solange, bis das Parlament (bestehend aus den Grossen-Kirchenrats-Mitgliedern der zustimmenden Kirchgemeinden) das Kreisreglement erlassen hat; es soll das innert drei Jahren geschehen. Parallel dazu können die bisherigen Kirchgemeinden sich zu grösseren Kreisen zusammenfinden, damit diese im Kreisreglement mit Namen und Gebiet definitiv statuiert werden können. In einigen Stadtteilen wird dies leichtfallen, denn die Vorbereitungen sind bereits weit gediehen. In anderen Stadtteilen ist die Situation heute noch offen und hängt nicht zuletzt davon ab, ob einzelne bisherige Kirchgemeinden die Fusion ablehnen und den Alleingang wählen. Sobald das Kreisreglement in Kraft ist, können die nunmehr definitiven Kreise ihre Vertreterinnen und Vertreter entsprechend ihren Mitgliederzahlen in das 40-köpfige Parlament entsenden. 
Anders die Exekutive: kurz nach gefällter Fusionsabstimmung folgt die Proporzwahl des Kirchgemeinderates der neuen Kirchgemeinde Bern: die siebenköpfige Exekutive steht somit vom Tag Inkraftsetzung bereit zum Antritt im neuen Amt.
Ein Antrag, die Kreise schon jetzt, also vor der Fusionsabstimmung, im Fusionsreglement mit Namen und Grenzen festzulegen, hat keine Mehrheit gefunden. Bei Annahme des Antrags hätten die Übergangsbestimmungen anders in das Fusionsreglement eingeschrieben werden müssen.

 

Die nächsten Sitzungen des Steuerungsgremiums sind dem Fusionsvertrag (darin die finanziellen Regelungen bei austretenden Kirchgemeinden) und das Wahl- und Abstimmungsreglement gewidmet. Im Januar 2020 sollte das Paket der Rechtsgrundlagen samt erläuternder Botschaft vorliegen. Diese Dokumente werden den Kirchgemeinden und interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet. Anschliessend prüft der Kanton, ob die Rechtstexte rechtskonform sind. Sofern keine grösseren Stolpersteine auftauchen, können aus heutiger Sicht voraussichtlich im letzten Quartal 2020 die Fusionsabstimmungen erfolgen. Die Inkraftsetzung und damit die Gründung der Kirchgemeinde Bern per 1.1.2022 scheint realistisch zu sein.


Siebte Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums (10. Mai 2019)

Das Steuerungsgremium hat am 27.04. in einer Gesamtlesung das Organisationsreglement OgR (als Entwurf zur Vernehmlassung) verabschiedet und das weitere Vorgehen beschlossen. Die aufgrund der „Leitentscheide“ aus der letzten Sitzung formulierten Normtexte zur Exekutive wurden bestätigt (aus der kurzen Vernehmlassung lagen keine Änderungsanträge zur Entwurfsvorlage vor).
Ausführlich diskutiert wurde die Frage, ob die Führung der Verwaltung einer Einzelperson (Geschäftsführerin) oder einem Kollektiv der Abteilungsleitungen (Geschäftsleitung) übertragen werden soll. Man beschloss schliesslich, dies nicht im OgR (aufwändiges Verfahren, falls Anpassungen nötig werden), sondern in einer Verordnung zu regeln.

 

Intensiv diskutiert wurde die Kompetenz zur Anstellung von Mitarbeitenden, die in den Kreisen tätig sind. Nachdem bisher von einem doppelten Ja (Kirchenkreisrat und Kirchgemeinderat) ausgegangen wurde, beantragte die KG Petrus, die Kompetenz sei dem Kirchenkreis zu übertragen (ohne Vetorecht des KGR). Die sehr knappen Entscheide dazu werden noch zu diskutieren sein.

 

Für die vollständige Vorlage „Kirchgemeinde Bern“ zuhanden der Vernehmlassung in den Kirchgemeinden sind folgende Papiere noch zu erarbeiten:
a) Fusionsvertrag
b) Fusionsreglement (insbesondere Übergangsrecht)
c) Wahl- und Abstimmungsreglement
d) Botschaft

 

Der juristische Experte Ueli Friederich ist bereit, Grundlagen zu erarbeiten und wurde entsprechend mandatiert.

 

Zeitplan:
a) Versand der Entwürfe a-c an die Kirchgemeinden vor den Sommerferien
b) vier Sitzungen des Steuerungsgremiums: August bis November 2019
c) Vernehmlassung zur vollständigen Vorlage: Januar bis März 2020                                                                                                                                          


Sechste Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums (10. April 2019)

Die sechste Verhandlungsrunde vom 30. März 2019 war ganz dem Themenschwerpunkt der Kirchgemeindeleitung gewidmet. Zunächst brachten zwei Experten ihre Sicht auf die Frage der Ausgestaltung der Exekutive ein.

 

Ausgehend von den Herausforderungen, die sich die künftige Kirchgemeinde stellen muss, und unter Beurteilung der Risiken und Chancen erläuterte der Organisationsberater Bruno Christen das Zusammenspiel der Akteure, die in die Entscheidungsprozesse einbezogen sein müssen. Wichtig sei das gemeinsame Handeln. Es müsse sichergestellt sein, dass ein Ausgleich zwischen hierarchischer, wirtschaftlicher Macht, Macht der Experten und Mobilisierungsmacht anzustreben sei. Insbesondere strich er hervor, dass dem Zugang der Kreisräte zum Kirchgemeinderat und zur Verwaltung ausreichend Beachtung zu schenken sei.

 

Prof. Matthias Zeindler erinnerte an die reformatorischen Ursprünge der Kirche als ein Körper und das Prinzip der Geistlichen Leitung, das nicht alleine dem Pfarramt zugewiesen sei, sondern unter dem reformatorischen Leitbild des „Priestertums aller Glaubenden“ in partizipativer Weise von allen Gemeindemitgliedern wahrgenommen wird. Die presbyterial-synodale Leitung der Kirche ist immer eine kollegiale Leitung im Zusammenwirken von theologischen Experten und Laien. Es kann keine einseitige Befehlsgewalt geben.
Im Anschluss an eine vertiefende Diskussion konnte das Steuerungsgremium eine Reihe von Leitentscheiden treffen:


1. Dem Kirchgemeinderat sollen 7 Mitglieder (und nicht 5) angehören.
2. Dem Kirchgemeinderat soll ein Vertreter auf Vorschlag des französischsprachigen Kreisrates angehören.
3. Der Kirchgemeinde soll auf der Grundlage einer Ressortorganisation mit Fachbereichszuständigkeiten arbeiten.
4. Die Mitglieder des Kirchgemeinderates sollen in angemessener Berücksichtigung der Budgetrahmens in nebenamtlicher (statt ehrenamtlicher) Stellung arbeiten.
5. Der Kirchgemeinderat soll als tendenziell egalitäres Kollegium arbeiten und nicht mit einem stark hervorgehobenen Präsidialamt.
6. Die Verwaltung soll von einer Geschäftsführerin oder Geschäftsführer alleine oder von einer mehrköpfigen Geschäftsführung geführt werden: der Entscheid zu dieser Frage fiel praktisch unentschieden aus, so dass sie vorläufig offen bleibt; sie muss allerdings auch nicht zwingend auf Stufe Organisationsreglement geregelt werden.


Bis zur nächsten Sitzung am 27. April sollen nun diese Leitentscheide in juristisch ausformulierte Artikelvorschläge übersetzt werden, so dass in dieser voraussichtlich letzten Verhandlungsrunde zum Organisationsreglement die Beratungen zum Abschluss gebracht werden können.


Fünfte Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums

Das Steuerungsgremium hat sich am 26. Januar 2019 zur fünften Verhandlungsrunde über den Entwurf eines Organisationsreglements für die fusionierte Kirchgemeinde Bern getroffen. Zunächst sind zwei zurückgestellte Themenbereiche beraten worden. Dabei hat es die Aussprache über die Ausgestaltung des Kirchgemeinderates als Exekutive und sein Verhältnis zur Verwaltung, dem heutigen Kirchmeieramt, zum Parlament und zu den Kreisen weitergeführt. Nach wie vor stehen drei Modelle (siehe Bericht zur vierten Runde) im Vordergrund. Unter anderem geht es um die Frage, wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Aufwand der Exekutivmitglieder als ehrenamtliche oder nebenamtliche Räte in ihrer operativen Tätigkeit einerseits und dem Freiraum für die strategische Führung anderseits gefunden werden kann.

 

Die Aussprache ist noch nicht abgeschlossen, sondern es sollen auf die sechste Verhandlungsrunde (30. März) ein mit Veränderungsprozessen in kirchlichen Institutionen erfahrener Organisationsberater und ein theologischer Berater für die Frage der theologischen Leitung in der KG beigezogen werden.

 

Diskutiert und Beschlussfassung ist zur Präambel erfolgt; sie bettet die kirchliche Organisation im reformierten Verständnis über die Kirche ein und schreibt mit der Bezeichnung „Reformierte Kirchgemeinde Bern“/“Paroisse réformée de Berne“ die Namen der neuen Kirchgemeinde fest. Sodann ist das Quorum von mindestens neun zustimmenden Kirchgemeinden für das Zustandekommen der Fusion festgelegt worden.

Der Versammlung lag ausserdem ein Antrag der KG Paulus vor, wonach die Arbeiten am Fusionsprojekt zu unterbrechen seien. Es bestehe eine gewisse Unruhe, da die Fusionsverhandlungen parallel zur Liegenschaftsstrategie verlaufen. Zuerst solle die Liegenschaftsfragen geklärt werden, bevor über die Fusion entschieden werde. In der Diskussion bestand Einigkeit, dass zunächst die Beratung des Organisationsreglements rasch abzuschliessen sei und der Fusionsvertrag erarbeitet werden soll. Dass jedoch in den Kirchgemeinden ein grosses Bedürfnis nach Erklärung und Diskussion über die ausgearbeiteten Entwürfe besteht, war im Steuerungsgremium unbestritten. Es seien deshalb nach Ostern solche Gespräche aufzunehmen. 
                                                                                                                                                                                                                                              24.03.2019


Vierte Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums

Das Steuerungsgremium hat sich am 1. Dezember 2018 zur vierten Verhandlungsrunde über den Entwurf eines Organisationsreglementes für die fusionierte Kirchgemeinde Bern getroffen. Zunächst sind zwei zurückgestellte Themenbereiche beraten worden.
Weil sich die neue Kirchgemeinde als zweisprachig konstituiert, waren Bestimmungen zu suchen, die der besonderen Situation gerecht werden. Einerseits hat die Kirche zwei territorial ungleiche Perimeter: sie umfasst einerseits das Gebiet der elf heutigen Quartierkirchgemeinden, territorial deckungsgleich mit dem Gemeindegebiet der Einwohnergemeinden Bern und Bremgarten, anderseits können sich Reformierte aus einem viel weiter gefassten Perimeter des bernischen Mittellandes heute der Paroisse française zugehörig erklären, künftig sollen sie sich als Mitglieder des französischsprachigen Kreises registrieren lassen. Damit konstituieren sich mehrere (fünf) Kreise als deutschsprachige Kreise und einer als französischsprachiger Kreis. Als Ganzes wird die Kirchgemeinde dadurch zur zweisprachigen Gemeinde.
 
Sodann sind im Anschluss an den Beschluss des Grossen Kirchenrates vom 19. September Bestimmungen gutgeheissen worden, wonach das Münster nicht als Quartierkirche einem Kreis zugeordnet sein soll, sondern die neue Kirchgemeinde das Münster verantwortlich trägt. Näheres zur Leitung und zum Betrieb wird durch ein Reglement des Parlaments zu regeln sein.
Schliesslich hat das Steuergremium die Fragen zur Exekutive aufgegriffen und erste Richtlinienentscheide gefällt. Von den möglichen Modellen zur Ausgestaltung der Führungsebene werden drei Modelle weiterverfolgt:
 
1) ein strategisch und operativ tätiger Kirchgemeinderat, der sich in Ressorts organisiert;
2a) ein Kirchgemeinderat als strategisch tätiger Verwaltungsrat und einem Geschäftsleiter für den operativen Bereich;
2b) ein Kirchgemeinderat als Verwaltungsrat mit einer mehrköpfigen Geschäftsleitung.
 
Zu den Modellen 1, 2a und 2b werden nun Varianten mit ausformulierten Artikeln zuhanden der fünften Verhandlungsrunde ausgearbeitet. Ein weiteres  Modell eines Kirchgemeinderates in der Form einer Geschäftsleitung (Departementsmodell) ist als Option verworfen worden.
 
Zuletzt ist die weitere Ausarbeitung einer Präambel zum Organisationsreglement einem kleinen Ausschuss übertragen worden, der seinen Vorschlag in die Januarsitzung einbringen wird.

12.03.2019


Dritte Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums

In der dritten Runde vom 10. November 2018 hat das Steuerungsgremium den Entwurf des Organisationsreglements beraten und ist dabei bis ans Ende (Art. 58 bis Art. 93) gelangt. Jedoch bleiben einige Themen, die wegen ihrer Komplexität einer vertiefteren Bearbeitung bedürfen, vorläufig zurückgestellt; es sind dies die Bestimmungen zum Gebiet, zum Kreis und zur Mitgliedschaft in der zweisprachigen Körperschaft, sodann der Artikel zum Status des Münsters, die Ausgestaltung der Exekutive, die Bestimmungen zum Finanzhaushalt und schliesslich die Grundlegung der Kirchgemeinde in der Präambel.

 

Verschiedentlich hat es das Steuerungsgremium mit seinen Beschlüssen vorgezogen, nicht allzu detailliert zu legiferieren, um den künftigen Behörden, Exekutive, Parlament und Kreisen, Handlungsspielraum offen zu halten. Gerade die organisatorische Ausgestaltung der neuen Kirchgemeinde soll nicht in ein zu enges rechtliches Korsett eingebettet werden, sondern die Möglichkeit zur Weiterentwicklung eingeräumt erhalten. Das zeigt sich unter anderem bei der Frage der Zuweisung von Dienstwohnungen an Pfarrpersonen, bei den Organisationsformen der Mitarbeitenden (Stichwort Pfarrkonvent/Mitarbeitendenkonvent) und bei der Mitwirkung der Mitarbeitenden in den Kreisen. Bezüglich der Anstellung - und gegebenenfalls Entlassung - der Pfarrpersonen und anderen Mitarbeitenden ist die Kompetenzaufteilung zwischen Kirchgemeinderat und Kreisrat präzisiert worden. Der Kirchgemeinderat soll nicht ohne Berücksichtigung der Mitwirkunsgrechte der Kreise Personalentscheide treffen können.

 

Nach einer ersten Aussprache über die Präambel ist ein Auftrag an einen Ausschuss ergangen, eine prägnante und kohärente Formulierung vorzulegen.

23.11.201


Zweite Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums

Nachdem Anfang September die ersten 31 Artikel des Entwurfs des Organisationsreglements (OgR = Verfassung) einer künftigen Kirchgemeinde Bern diskutiert worden waren, sind die Verhandlungen in der zweiten Runde am 20. Oktober 2018 fortgesetzt worden. Am zweiten Verhandlungstag wurde die Detailberatung der nächsten rund 30 Artikel geführt, zu denen insgesamt fast 40 Änderungsanträge gestellt worden waren. Dabei ging es um die Volksrechte (Initiative, Referendum, Konsultativabstimmungen), die Rechte und Zuständigkeiten der Stimmberechtigten, die Wahl des künftigen Parlaments und dessen Aufgaben und Kompetenzen. Zurückgestellt wurde die Diskussion über die Ausgestaltung des Kirchgemeinderates (Exekutive). Bereits diskutiert wurde die Ausgestaltung der geistlichen Leistung durch das Pfarramt, welche nicht durch zwei, sondern durch eine Pfarrperson wahrgenommen werden soll. Zahlreiche Änderungen sind in die neuste Entwurfsversion des Organisationsreglements eingeflossen. Der nächste Verhandlungstermin ist der 10. November 2018. Die zurückgestellten Artikel bzw. Themen werden im Anschluss an die erste Lesung des OgR-Entwurfs behandelt. Das Steuerungsgremium wurde weiter über die neue Situation in der Projektleitung informiert. Diese hat nach dem Rücktritt von Johannes Gieschen (er vertritt neu die KG Matthäus im Steuerungsgremium) bis zum Ende der Verhandlungen über den OgR-Entwurf noch drei Mitglieder und wird künftig von Gérard Caussignac geführt.


Erste Verhandlungsrunde des Steuerungsgremiums

Die 4. Sitzung des Steuerungsgremium vom 8. September 2018 war der Auftakt zu den Fusionsverhandlungen. Erster Verhandlungsgegenstand ist der Entwurf des Organisationsreglements einer künftigen Kirchgemeinde Bern (KG Bern), bevor der Fusionsvertrag sowie die Botschaft ebenfalls verhandelt werden. Am ersten Verhandlungstag diskutierten die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchgemeinden über die ersten 31 Artikel der Verfassung, zu denen insgesamt mehr als 50 Änderungsanträge gestellt worden waren. Hierbei ging es insbesondere um die Gliederung der KG Bern in Kirchenkreise, die Aufgaben und die Zusammenarbeit zwischen der KG Bern und ihren Kirchenkreisen, die Organisation der Kirchgemeinde und die Zuständigkeiten der Stimmberechtigten. Zurückgestellt wurde die Diskussion über die Präambel, die Definition des Gemeindegebietes der KG Bern und die Frage der Positionierung des Münsters als Zentrumskirche. Zahlreiche Änderungen sind in die neuste Entwurfsversion eingeflossen, die Sie hier finden. Der nächste Verhandlungstermin ist der 20. Oktober 2018.

22.09.2018


Resultate aus der Vernehmlassung II und Verhandlungsunterlagen

Das Steuerungsgremium hat an seiner Sitzung vom 04. Juli 2018 die Auswertung der zweiten Vernehmlassungrunde zur Kenntnis genommen. Es gingen wiederum 21 Stellungnahmen ein und die Projektleitung und das Steuerungsgremium bedanken sich für die aktive Mitarbeit! Viele der angesprochenen Themen werden in die Verhandlungen um das neue Organisationsreglement der Kirchgemeinde Bern einfliessen. Weiter hat das Steuerungsgremium die Konzeption für die kommenden Verhandlungen beschlossen und fünf Verhandlungstermine und die jeweils zu diskutierenden Themen festgelegt. Es hat zudem den von der Projektleitung erarbeiteten ersten Entwurf für ein neues Organisationsreglement vom 25. Juni 2018 zuhanden der Verhandlungen genehmigt. Dieses bildet somit Diskussionsgrundlage für den ersten Verhandlungstermin am 8. September 2018.

05.07.2018


Vernehmlassung II der Eckwerte (bis 17. Juni 2018)

Zwei Informationsveranstaltungen (je eine für die Mitarbeitenden und die Behördenmitglieder der Kirchgemeinden und der Gesamtkirchgemeinde) am 30. April 2018 bildeten den Startschuss für die zweite Vernehmlassung der Eckwerte, welche bis am 17. Juni 2018 läuft. An den Veranstaltungen informierten die Projektleitung und der Präsident des Steuerungsgremiums über die nun in die Vernehmlassung gegebenen Eckwerte; im Anschluss konnten Fragen gestellt und Diskussionen geführt werden. Die zweite Vernehmlassung enthält Eckwerte, welche aufgrund der Resultate aus der ersten Vernehmlassung in geänderter Form vorliegen oder gänzlich neu geschaffen wurden. Sie betreffen die Themenfelder des Zusammenwirkens der Organe und Mitwirkung der Mitarbeitenden, die Ressourcen (Personal, Finanzen, Infrastrukturen) und die Unvereinbarkeiten (Einsitznahme in legislative und exekutive Organe). Dazu wurden, wie bisher, Grundlagenpapiere erarbeitet, in welchen die Eckwerte hergeleitet und begründet werden. Die Projektleitung und das Steuerungsgremium ermutigen die Kirchgemeinden, Mitarbeitenden und interessierte Dritte, sich mit der Materie auseinandezursetzen und sich in die Diskussion einzubringen, sodass im Sommer die eigentlichen Verhandlung auf der Grundlage von vielen bereits konsolidierten Punkten beginnen können.

01.05.2018


Resultate aus der Vernehmlassung

Im Rahmen der ersten Vernehmlassung der Eckwerte gingen 21 Stellungnahmen ein! Die Projektleitung und das Steuerungsgremium bedanken sich für das aktive und intensive Mitdenken! Die Projektleitung hat die Resultate in einer Datenbank erfasst, zu Handen des Steuerungsgremiums in Form eines Berichtes ausgewertet und aufgezeigt, wo zum heutigen Zeitpunkt Handlungsbedarf bestehe. Die Dokumente können hier eingesehen werden.

 

Das Steuerungsgremium hat an seiner zweiten Sitzung am 4. Dezember 2017 die Resultate zur Kenntnis genommen und der Projektleitung weitere Aufträge erteilt. Insbesondere geht es darum, gestützt auf die eingegangenen Stellungnahmen zu einigen Themen neue Grundlagen und Eckwerte zu erarbeiten sowie bestehende Eckwerte und Grundlagenpapiere zu präzisieren oder anzupassen. Anliegen aus der Vernehmlassung, die einen politischen Entscheid bedürfen, werden als Thema in die Verhandlungen, welche nach der Konsolidierung der Eckwerte stattfinden, aufgenommen. Für genauere Informationen kann das Protokoll der Sitzung des Steuerungsgremiums in Kürze hier eingesehen werden.

12.12.2017


Vernehmlassung der Eckwerte (bis 20. November 2017)

In seiner ersten Sitzung beriet das Steuerungsgremium insbesondere über die ersten Schritte in den Verhandlungen. Es kam dabei zum Schluss, vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen noch einmal den Beteiligten das Fenster für einen Blick auf die Grundzüge der neuen Kirchgemeinde Bern zu öffnen und beschloss, Vertreter der Gesamtkirchgemeinde, der Kirchgemeinden und der Mitarbeitenden zu einer Vernehmlassung einzuladen und so entscheiden zu können welche Themen, wie sie der Fusion als Eckwerte zu Grunde gelegt werden sollen, in die Fusionsverhandlungen aufgenommen werden sollen.

18.09.2017



Erste Sitzung des Steuerungsgremiums

Der erste Schritt für die Aufnahme der Fusionsverhandlungen ist gemacht worden: Das Steuerungsgremium "Eine Kirchgemeinde Bern", bestehend aus je einer Vertretung jeder der 12 Kirchgemeinden und der Gesamtkirchgemeinde, hat sich konstituiert und das weitere Vorgehen festgelegt.

28.08.2017



Alle zwölf Kirchgemeinden sagen grundsätzlich Ja zum Start der Fusionsverhandlungen

Das Projekt «Kirchgemeinde Bern» hat an diesem Wochenende einen wichtigen Schritt hin zur Realisierung gemacht. Die Kirchgemeindeversammlungen der zwölf Kirchgemeinden in der Stadt Bern haben vom Projekt Kenntnis genommen. Alle zwölf Kirchgemeinden sagen grundsätzlich ja zu Verhandlungen für eine Fusion und wollen an der Erarbeitung eines Fusionsvertrags mitwirken. Die Abstimmung über den Fusionsvertrag wird voraussichtlich 2019 erfolgen.

21.08.2017