Sounding Board

Es ist vorgesehen, dass das Steuerungsgremium und die Projektleitung wichtige Fragen einem Sounding Board unterbreiten, was eine breitere Abstützung der Meinungsbildung als dies allein im Steuerungsgremium möglich ist erlaubt, ohne dass eine eigentliche Vernehmlassung durchgeführt werden muss.

 

In das Sounding Board können folgende Gruppen/Behörden Vertretungen senden:

  • Kirchgemeinderäte
  • Kleiner Kirchenrat
  • Gesamtpersonalausschuss / Berufsgruppen
  • Pfarrverein